| Medizinprodukte - regulatorische Anforderungen 1 |
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Europäisches Recht Die Grundlage für den freien Warenverkehr im europäischen Wirtschaftsraum bildet das „Neue Konzept“ der Europäischen Kommission von 1985. Demnach sollen nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Anforderungen entsprechen und die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen wurde. Medizinprodukte fallen unter eine der mittlerweile über 20 Produkt-Richtlinien, für dessen Produkte die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Im Rahmen dieser Harmonisierungskonzeption sind für Medizinprodukte folgende drei Richtlinien erlassen wurden:
Diese Vielzahl von Richtlinien verdeutlicht die Tragweite der regulatorischen Vorschriften, die für Medizinprodukte einzuhalten sind. Die europäischen Richtlinien müssen in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Bundesdeutsches Recht Die Umsetzung der europäischen Vorgaben in bundesdeutsches Recht erfolgte erstmals 1994 mit dem „Gesetz über Medizinprodukte“ (Medizinproduktegesetz – MPG). Dieses Gesetz regelt alle relevanten Aspekte für Medizinprodukte auf rechtlicher Ebene in Deutschland. Es wurde im Laufe der Zeit mehrmals geändert und angepasst. Der Hersteller hat sich primär immer nach der im gesamten europäischen Wirtschaftsraum gültigen Richtlinie zu halten, muss jedoch etwaige spezifische nationale Gesetzlichkeiten zusätzlich beachten. Zur Ausführung des Medizinproduktegesetzes wurden im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezifische Anforderungen gestellt werden. Nachfolgend werden die angesprochenen Verordnungen aufgeführt:
Hieran ist ebenfalls ersichtlich, das der Bereich Medizinprodukte ein sehr stark rechtlich regulierter Bereich ist. Zur Umsetzung der Richtlinie 2007/47/EG wurde das Medizinproduktegesetz 2009 erneut geändert. Dieses Gesetz vom 29.07.2009 tritt am 21.03.2010 ohne Übergangsfrist bindend in Kraft.
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