Zur Navigation | Zum Inhalt
 
FVCML0208 10
Medizinprodukte - Zertifizierungsmodelle 1

Die Zertifizierung eines Medizinproduktes erfolgt im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens. Eine Selbstzertifizierung durch den Hersteller ist nur bei Klasse I Produkten zulässig.

Ein wichtiger Bestandteil hierbei ist die technische Dokumentation des Produktes.

Bei der technischen Dokumentation handelt es sich um eine Auslegungsdokumentation für das Produkt, welche alle relevanten zu dem Produkt enthält.

Im Folgenden sollen wichtige Bestandteile angesprochen und kurz erläutert werden:

a) medizinische Zweckbestimmung

Die Zweckbestimmung des Produktes bzw. der bestimmungsgemäße Gebrauch muss eindeutig definiert werden. Dies dient der Nachweisführung, dass es sich bei dem betroffenen Produkt auch um ein Medizinprodukt handelt.

b) Klassifizierung

Es muss die gewählte Klassifizierungsregel dargestellt und begründet werden.

c) Harmonisierte Normen

Die zur Konformitätsvermutung herangezogenen harmonisierten Normen müssen aufgeführt werden. Die Gültigkeit der verwendeten Normen muss nachgewiesen werden.

d) Grundlegende Anforderungen

In der technischen Dokumentation muss eine Übersicht zur Nachweisführung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen des Anhang I RL 93/42/EWG enthalten sein. Die darin aufgeführten Anforderungen sollten mit Dokumentenverweisen belegt werden. Das Nichtzutreffen von Anforderungen ist zu begründen.

e) Beschreibung des Herstellungsprozesses

Hierbei sollten die wesentlichen Herstellungsschritte für das jeweilige Produkt dargelegt werden, um einem Prüfer eine objektive Einschätzung zu ermöglichen. Dies kann in Form von Prozessbeschreibungen oder Flowcharts erfolgen.

f) Konstruktions- und Fertigungszeichnungen

Die Technische Dokumentation sollte die entsprechenden Zeichnungen enthalten, um die Einhaltung unterschiedlicher grundlegender Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu zählen ebenfalls Stücklisten, Schaltpläne und Baugruppenverzeichnisse. Sollte die Zeichnungsgrundlage sehr umfangreich sein, muss ein Verweis auf dessen Standort enthalten sein.

g) Risikomanagement

Das Thema Risikomanagement ist ein sehr umfangreiches Thema und muss von Medizinprodukteherstellern berücksichtigt werden. Die Normengrundlage dafür bietet die EN 14971:2007.

Das Risikomanagement ist als Prozess anzusehen und beginnt schon vor der Entwicklung eines Produktes und zieht sich bis zur Marktbeobachtung hin.

Die technische Dokumentation sollte folgende Bestandteile des Risikomanagements enthalten:

  • Risikomanagementplan

  • festgelegte Eigenschaften und Zweckbestimmung

  • eine Auflistung aller möglichen Gefährdungen

  • eine Bewertung von Risiken vor und nach Maßnahmen (z.B. FMEA)

  • Zusammenfassung der Ergebnisse des Risikomanagements, Risikobericht

  • Berücksichtigung von Markterkenntnissen

h) Klinische Bewertung

Die Eignung des Produktes für den vorgesehenen Verwendungszweck ist anhand von klinischen Daten zu belegen. Der Nachweis – die klinische Bewertung – ist ein Prozess, durch den die klinischen Daten des Medizinprodukts aus

  • der Literatur

  • den Ergebnissen von klinischen Prüfungen und

  • anderen Quellen

analysiert, bewertet und als ausreichend erachtet werden, um nachzuweisen, dass die Konformität mit den zutreffenden grundlegenden Anforderungen gegeben ist. Die klinische Bewertung muss die Beurteilung von unerwünschten Nebenwirkungen sowie die Annehmbarkeit des Nutzen-/Risiko-Verhältnisses enthalten. Der Verfasser der klinischen Bewertung muss entsprechend qualifiziert sein.

i) Biologische Verträglichkeit

Falls zutreffend muss die technische Dokumentation einen Nachweis über die biologische Verträglichkeit des Medizinproduktes enthalten.

j) Elektrische Sicherheit

Im Falle von elektrischen medizinischen Geräten muss der Nachweise über die elektrische Sicherheit enthalten sein. Hierzu wird die EN 60601-1 als harmonisierte Norm als Prüfgrundlage verwendet.

k) Elektromagnetische Verträglichkeit

Die technische Dokumentation muss im Falle eines elektrischen Medizinproduktes den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit enthalten. Hierzu wird die EN 60601-1-2 herangezogen.

l) Gebrauchstauglichkeit

Ein weiterer zunehmend wichtiger Punkt bei Medizinprodukten ist deren Gebrauchstauglichkeit. Dabei müssen bereits bei der Designentwicklung spezifische für Medizinprodukte zutreffenden Vorschriften eingehalten und nach Fertigstellung des Produktes die Gebrauchstauglichkeit dessen verifiziert und validiert werden. Hierzu sind die beiden Normen EN 60601-1-6 und EN 62366 von Bedeutung.

m) Gebrauchsanweisung

Die technische Dokumentation muss die Gebrauchsanweisung für das jeweilige Medizinprodukt enthalten.

n) Kennzeichnung

In der technischen Dokumentation sollte der Entwurf der Kennzeichnung des Produktes enthalten sein.

Die Auflistung der Punkte a) – n) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenfalls sind nicht für alle Produkte die aufgeführten Punkte von Bedeutung.