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FVCML0208 10
Abschnitt 8

Abschnitt 8.2.1 - Kundenzufriedenheit

Die Überwachung der Wahrnehmung des Kunden steht im Vordergrund. Informationen können gewonnen werden aus:

  • Kundenzufriedenheitsermittlungen

  • Kundendaten in Bezug auf die Qualität des gelieferten Produkts

  • Umfragen unter den Nutzern

  • Analysen entgangener Geschäftsabschlüsse

  • Anerkennungen

  • Forderungen nach Garantieleistungen

  • Berichte von Händlern 

Abschnitt 8.2.2 -Interne Audits

Das dokumentierte Verfahren muss ergänzt werden um

  • die „Festlegung der Verantwortung bzgl. der Planung und Durchführung von Audits“

  • die klare Forderung, dass Auditergebnisse dokumentiert werden müssen

  • Führungsverantwortliche des auditierten Bereichs müssen alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen durchführen, die im Audit festgestellt wurden

Darüber hinaus wurde folgender Normenbezug aktualisiert:

  • vorher: ISO 10011
  • jetzt: ISO 19011

Abschnitt 8.2.3 -Überwachung / Messung von Prozessen

Bei der Festlegung geeigneter Verfahren wird empfohlen, dass die Organisation die Art und das Ausmaß der Überwachungen und/oder Messungen berücksichtigt, die für jeden ihrer Prozesse in Bezug auf deren Einfluss auf die Erfüllung von Produktanforderungen und die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems angemessen sind.

Abschnitt 8.2.4 -Messung von Produkten

Nachweise für die Konformität mit den Annahmekriterien müssen aufrechterhalten werden. Die Aufzeichnungen müssen die Person oder die zuständigen Personen angeben, die für die Freigabe des Produkts zur Lieferung an den Kunden zuständig ist/sind.

Abschnitt 8.3 - Lenkung von Fehlern

Ein dokumentiertes Verfahren muss eingerichtet werden, um Lenkungsmaßnahmen und zugehörige Verantwortlichkeiten und Befugnisse für den Umgang mit fehlerhaften Produkten festzulegen.