| Abschnitt 7 |
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Abschnitt 7.1 - Produktrealisierung
Der Begriff „Messung“ wurde mit aufgenommen: „Überwachungs-, Mess- und Prüftätigkeiten“
Abschnitt 7.2.1 - Kundenanforderungen
Bzgl. der Kundenbezogenen Prozesse wurden folgende Tätigkeiten, die nach der Lieferung entstehen, wie z.B. Garantieleistungen, Instandhaltung, Wiederverwertung und Entsorgung, aufgenommen. Die bisherigen Ausführungen, nach dem die Organisation zusätzliche Anforderungen bestimmen/bewerten muss, werden konkretisiert durch die Beschreibung von „als notwendig erkannte / empfundene“ Kundenanforderungen. Somit ist auch die individuelle und subjektive Einschätzung zum Qualitätsbegriff einbezogen.
Abschnitt 7.3.1 - Entwicklungsplanung
Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass die Entwicklung ein mehrgleisiger Prozess ist (Review, Verifizierung, Validierung); er kann getrennt oder in der Zusammenfassung behandelt werden. Zukünftig kann eine Verifizierung und Validierung in einer gemeinsamen Abfolge durchgeführt werden.
Abschnitt 7.3.2 - Entwicklungseingaben
In diesem Abschnitt wurden begriffliche Änderungen vorgenommen, die keine inhaltlichen Veränderungen bzw. Auswirkungen haben.
Abschnitt 7.3.3 -Entwicklungsergebnis
Abschnitt 7.5.3 - Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit Die Anforderung wurde hinsichtlich der Produktkennzeichnung, wie diese während der gesamten Produktion/Produktrealisierung aufrecht erhalten und sichergestellt werden kann, erhöht.
Abschnitt 7.5.4 -Kundeneigentum
Abschnitt 7.5.5 - Produkterhaltung
Die Beschreibung wurde neu formuliert. Inhaltliche Änderungen gibt es nicht.
Abschnitt 7.6 -Prüfmittellenkung
Die Beschreibung wurde neu formuliert. Inhaltliche Änderung: Computersoftware als Prüfmittel und ihre Verifizierung und Lenkung.
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